Ratgeber · Zinsen verstehen
Effektiver Jahreszins: was wirklich dahintersteckt
Der Sollzins allein sagt wenig. Erst der effektive Jahreszins macht Angebote vergleichbar — weil er alle zwingenden Nebenkosten enthält.
Kurz gesagt
Der effektive Jahreszins enthält den Sollzins und alle zwingenden Nebenkosten eines Kredits und ist nach § 6 PAngV einheitlich zu berechnen. Nur er ist zwischen Angeboten verschiedener Banken wirklich vergleichbar — der beworbene Zins ist meist niedriger, als er für Sie tatsächlich ausfällt.
Was der effektive Jahreszins ist
Der effektive Jahreszins ist der Preis eines Kredits in einer einzigen Prozentzahl pro Jahr — Sollzins und zwingende Nebenkosten zusammengerechnet. Zwei Kredite mit demselben Sollzins können unterschiedlich teuer sein, sobald einer davon verpflichtende Kosten wie eine Kontoführungsgebühr mitbringt. Der Sollzins zeigt diesen Unterschied nicht, der Effektivzins schon. Weil jede Bank ihn nach derselben gesetzlichen Vorgabe berechnen muss, ist er die einzige Zahl, mit der Sie Angebote verschiedener Anbieter direkt nebeneinanderlegen können.
Was er enthält und was nicht
Die Berechnung ist in§ 6 PAngVgeregelt und für alle Anbieter einheitlich. Freiwillige Zusatzleistungen zählen nicht mit.
- Sollzins — der Grundzins auf die Kreditsumme.
- Zwingende Nebenkosten — etwa eine verpflichtende Kontoführung für den Kredit.
- Nicht enthalten: freiwillige Restschuldversicherung oder optionale Zusatzleistungen.
Vergleichen Sie deshalb immer zwei Zahlen: den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, den Sie am Ende zurückzahlen. Der Effektivzins macht die Angebote vergleichbar, erfasst aber nur, was die Bank verpflichtend verlangt. Eine Restschuldversicherung, die Ihnen beim Abschluss angeboten wird, fehlt in dieser Zahl und kann die tatsächlichen Kosten des Kredits dennoch deutlich erhöhen. Erst der Gesamtbetrag inklusive aller gewählten Zusatzleistungen zeigt, was Sie wirklich zahlen.
Rechenbeispiel
Ein Ratenkredit über 18.000 € mit 60 Monaten Laufzeit. Alle Werte sind frei gewählt und zeigen den Rechenweg.
| Kreditbetrag | 18.000,00 € |
|---|---|
| Sollzins (gebunden) | 5,74 % p. a. |
| Zwingende Nebenkosten | im Zins enthalten |
| Effektiver Jahreszins | 5,90 % p. a. |
| Monatliche Rate | 345,87 € |
| Gesamtbetrag | 20.752,22 € |
Warum der beworbene Zins selten Ihrer ist
Nach § 6a Absatz 3 PAngV muss ein beworbener Zins mindestens zwei Dritteln der tatsächlich abgeschlossenen Verträge entsprechen. Ein Drittel der Kunden zahlt also zulässigerweise mehr — häufig deutlich mehr, je nach Bonität.
Häufige Fehler
Nur den Sollzins vergleichen
Der Sollzins allein sagt wenig über die tatsächlichen Kosten aus. Vergleichbar ist nur der effektive Jahreszins.
Den beworbenen Zins für realistisch halten
Er muss gesetzlich nur für zwei Drittel der Kunden gelten. Ihr persönlicher Zins hängt von der Bonität ab und kann höher ausfallen.
Freiwillige Zusatzleistungen übersehen
Eine Restschuldversicherung zählt nicht in den effektiven Jahreszins, erhöht aber die Gesamtkosten spürbar.
Keine Beratung im Einzelfall
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. kredura vermittelt keine Kredite und ersetzt kein Gespräch mit Ihrer Bank oder einer Schuldnerberatung. Bei Zahlungsschwierigkeiten hilft eine anerkannte, unabhängige Schuldnerberatungsstelle weiter.
Häufige Fragen
Ist der effektive Jahreszins immer höher als der Sollzins?
In der Regel ja, da er zusätzliche zwingende Kosten enthält. Bei reinen Zinskrediten ohne Nebenkosten können beide Werte nahezu identisch sein.
Warum weichen beworbener und tatsächlicher Zins voneinander ab?
Weil der beworbene Zins nach § 6a Absatz 3 PAngV nur für mindestens zwei Drittel der abgeschlossenen Verträge gelten muss. Je nach Bonität zahlen Sie mehr.
Zählt eine Restschuldversicherung mit hinein?
Nein, wenn sie freiwillig ist. Sie erhöht aber die tatsächlichen Gesamtkosten, auch wenn sie im effektiven Jahreszins nicht auftaucht.
Wie finde ich meinen tatsächlichen Zins vorab heraus?
Über eine unverbindliche Konditionsanfrage bei der Bank, oder näherungsweise über den Zinsrechner aus Kreditsumme, Rate und Laufzeit.
Quellen
- § 6 PAngV, Berechnung des effektiven Jahreszinses.
- § 6a PAngV, Werbung mit Zinssätzen und Zweidrittel-Regel.
- § 491a BGB, vorvertragliche Informationspflichten der Bank.
- Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik für Konsumentenkredite.
Alle Quellen abgerufen am 18.10.2026. Zinsangaben geben den Stand der Auswertung wieder und ändern sich täglich.
